Briefe von Niemandem?

Briefe von Niemandem?

So heißt ein Kapitel in der deutschen Übersetzung des Romans „Harry Potter und der Stein der Weisen“ von Joanne K. Rowling. Es ist das erste Buch der Reihe und in diesem speziellen Kapitel erhält Harry Post aus Hogwarts, seine Einladung, um dort die verschiedenen Künste der Zauberei zu erlernen. Doch sein Onkel und seine Tante, bei denen er nach dem Tod seiner Eltern aufgewachsen ist, möchten davon nichts wissen. Am liebsten würden sie Harry verstecken, so wie man es früher oft mit Behinderten getan hat. Allerdings gibt Hogwarts nicht so schnell auf und da Harry den ersten Brief nicht erhält werden nun gleich mehrere neue Briefe an ihn geschickt, sie scheinen von überall zu kommen, sodass die Familie sich schließlich in eine vermeintlich abgelegene Hütte flüchtet, wo Hagrid sie letztlich findet und Harry die Nachricht persönlich überbringt.

Wieso schreibe ich das so ausufernd? Nun gestern war im Focus zu lesen:

Corona-Leugner überfluten Abgeordnete mit Spam-Mails

Den Artikel findet ihr hier.

Dabei handelt es sich um Mails, die von den Wählern eben jener Abgeordneter stammen. Irgendwie wurde ich dadurch an dieses Kapitel erinnert. Wieso? Nun, offensichtlich sind die Nachrichten von Wählern unseren Abgeordneten ebenso lästig, wie es die Briefe aus Hogwarts für Harrys Onkel und seine Tante waren. Offensichtlich möchten unsere Abgeordneten, außerhalb des Wahlkampfes, gerne wichtigen Dingen nachgehen und das bedeutet nicht etwa sich um das zu kümmern, was für die Wähler wichtig wäre. Was es bedeutet wissen nur sie selbst, aber wir die Wähler sind ihnen offenbar lästig, solange sie nicht gerade mit falschen Versprechungen um unsere Gunst buhlen. Dann ist ihnen kein Mittel zu schäbig, kein Versprechen zu unrealistisch, keine Lüge zu peinlich, aber wehe jemand erwartet Interesse für die eigenen Belange. Die müssen dann schon mit den eigenen Interessen einhergehen oder werden ignoriert oder, wie in diesem Fall, sogar verunglimpft.

Aber worum ging es dabei überhaupt? Was erhitzt die Gemüter so sehr, dass tausende, vielleicht sogar hunderttausende Menschen sich nicht nur dazu hinreißen lassen, Mails zu schreiben, sondern auch Briefe oder vielleicht sogar direkt im Büro des Abgeordneten anzurufen. Es ging um die erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes oder genauer, wenn auch etwas sperriger das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, über das ich schon in einem anderen Beitrag geschrieben hatte. Heute am 18. November 2020 wurde dieses Gesetz nun mit 413 Stimmen von CDU/CSU, SPD und den Grünen im Bundestag beschlossen und direkt im Anschluss auch vom Bundesrat genehmigt. Die erforderliche Unterzeichnung des Bundespräsidenten wurde auch gleich erledigt. Weil das Gesetz direkt am Tag nach der Unterzeichnung in Kraft tritt, besitzt es also ab dem 19.11.2020 Gültigkeit. Aus den Fraktionen der AfD, der FDP und von den Linken stimmte übrigens kein Abgeordneter für das Gesetz. Das gilt auch für die verbliebenen fraktionslosen Politiker. Natürlich kann das Verfassungsgericht dieses Gesetz für nicht im Einklang mit unserem Grundgesetz befinden, aber bis dahin würde noch einige Zeit ins Land gehen und solange gilt dieses Gesetz und die dadurch erlassenen Verordnungen.

Eben jenes Gesetz also, sorgte aufgrund verschiedener Passagen und ungenauer Formulierungen für Unmut bei Bürgern, Bürgerrechtlern und Anwälten gleichermaßen. Verfassungsschützer meldeten ebenfalls Kritik an und sogar der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hielt einige Passagen für bedenklich. Nachdem ich selbst einige Teile des Gesetzes in Augenschein genommen hatte, machte sich ein sehr mulmiges Gefühl in mir breit, denn dieses Gesetz kann den Weg für mehr oder weniger willkürliche Maßnahmen ebnen. Zum ersten Mal habe sogar ich mir die Freiheit genommen und an den Marburger Abgeordneten Sören Bartol (SPD) eine Mail geschrieben. Einige Webseiten (z. B. Klagepaten.eu) haben dafür sogar fertige Formulare zur Verfügung gestellt. Ich habe mir allerdings die Zeit genommen selbst ein Schreiben zu formulieren. Das Schreiben findet sich hier.

Auf dieses Schreiben erhielt ich natürlich keine Antwort. Ich sehe sogar ein, dass es bei mehreren 1.000 Zuschriften pro Tag oder selbst bei 100 Zuschriften einfach den Rahmen sprengen würde allen zu antworten. (Nachtrag: am 19.11.2020 habe ich dann doch noch eine Antwort erhalten, die sich allerdings nicht auf mein Schreiben, sondern nur auf das „3. Bundesschutzgesetz“ bezieht) Dennoch bin ich wenig begeistert über das Abstimmungsverhalten des Abgeordneten meines Landkreises, der dieses Gesetz ebenfalls mit durchgewunken hat. Aber nicht nur der SPD-Abgeordnete aus meinem Landkreis hatte keine Bedenken dieses Gesetz betreffend, Lars Klingbeil von der SPD konnte sich auf Twitter immerhin dazu bekennen, dass „Kritik natürlich in Ordnung sei“ und das es „in Ordnung ist“ gegen die politischen Entscheidungen zu demonstrieren, empfahl den „Corona-Leugnern“ aber direkt einmal „Ermächtigungsgesetz“ zu googeln.

Zugegeben dies ist ein recht harter Vergleich, aber ist er wirklich so weit hergeholt. Ich folge mal Herr Klingbeils Aufruf und googele Ermächtigungsgesetz. Wikipedia weiß hierzu das Folgende (nur um keinen Fehler zu machen):

Nämlich, dass das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 eigentlich „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ hieß. Eben jenes Gesetz, beschlossen vom deutschen Reichstag, übergab die gesetzgebende Gewalt fast vollständig an Adolf Hitler. Das war die Basis, um die Gewaltenteilung aufzuheben und somit der Grundstein aller ermöglichten Maßnahmen, welche die Diktatur festigten.

Doch wie sieht es mit dem neuen Gesetzentwurf aus? Das hier findet sich direkt auf Seite 1:

Der Deutsche Bundestag hat nach § 5 Absatz 1 Satz 1 IfSG eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt (Plenarprotokoll 19/154, S. 19169C), wodurch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermächtigt wurde, durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verschiedene Maßnahmen zu treffen.

Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Weiter auf Seite 2:

Durch Änderung des IfSG wurde das BMG zudem ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine laborbasierte Surveillance beim Robert Koch-Institut (RKI) zu ermöglichen.

Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Auf Seite 3 findet sich am unteren Ende folgender Absatz und darin finden wir das Wort Ermächtigung gleich zweimal:

Die im Gesetzentwurf enthaltene Ermächtigungsgrundlage hinsichtlich des Anspruchs auf Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit einem bestimmten Krankheitserreger oder auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen diesen Krankheitserreger, bestimmte Schutzimpfungen oder auf bestimmte andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe hat für sich betrachtet keine unmittelbaren Kostenfolgen. Macht das BMG von der Ermächtigung Gebrauch, folgt die Kostenbelastung der GKV dem Umfang der angeordneten Kostenübernahmeverpflichtung. Gleichzeitig geht damit eine Verbesserung der Verhütung in Bezug auf bestimmte Ansteckungen einher. Dadurch werden Kosten für Krankenbehandlungen in nicht quantifizierbarer Höhe vermieden.

Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Insgesamt finden sich Formulierungen wie „wird ermächtigt“, „Ermächtigung“ oder „Verordnungsermächtigung“ ganze 25 mal in dem Dokument. Ob man nun das Gesetz als Ermächtigungsgesetz bezeichnen möchte oder nicht, diese Formulierungen sind zumindest mehr als unglücklich, besonders in dieser Häufigkeit. Ein bitterer Beigeschmack bleibt vor allem dann, wenn im Zusammenhang mit den soeben genannten Formulierungen die Worte „ohne Zustimmung des Bundesrates“ oder ähnliches beigefügt werden. Im § 28a sind nun auch tatsächlich mögliche Eingriffe in verschiedene Lebensbereiche festgeschrieben, so sie denn vom BMG für sinnvoll und „verhältnismäßig“ erachtet werden. Diese beziehen sich sogar explizit auf SARS-CoV-2. Dazu zählen Reisebeschränkungen, Untersagung von religiösen Veranstaltungen oder Versammlungen, Betriebs- und Gewerbeuntersagungen, aber auch Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum. Wer mir jetzt noch sagen möchte, hier wird kein Grundrecht verletzt, der kennt das Grundgesetz doch erstaunlich schlecht. Als Schwellenwert für stark einschränkende Schutzmaßnahmen dient laut § 28a Absatz 2 die Grenze von 35 „Infizierten“ je 100.000 Einwohner und ab 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner können dann schwerwiegende Maßnahmen erfolgen. Bei unter 35 Infizierten von 100.000 Einwohnern können immerhin noch einfache Schutzmaßnahmen verhängt werden, was auch immer das zu bedeuten hat. Wenn unsere Regierung jedenfalls von Verhältnismäßigkeit spricht, dann meint sie damit nämlich etwas komplett anderes als viele Menschen. Vermutlich würden sogar Befürworter, wie auch Gegner gleich mehrere Definitionen von verhältnismäßig anbieten, da Verhältnismäßigkeit doch etwas sehr subjektives ist. Es ist also ein völlig willkürlicher Begriff, ebenso wie die Grenze von 50 „Infizierten“, die laut WHO eine seltene Erkrankung beschreibt. Insgesamt räumt das Gesetz dem Gesundheitsministerium so viele Befugnisse ein, dass ich mich frage, ob Herr Klingbeil den Entwurf überhaupt gelesen hat. Ganz so weit hergeholt, wie er nämlich suggerieren möchte, ist der Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz nämlich keineswegs.

Aber natürlich kann ich nicht wissen was die nächsten Wochen bringen. Ein Blick auf die Deutschlandkarte des RKI-Dashboards sagt mir jedoch, dass die rot eingefärbten Bereiche sicher eine schwere Zeit vor sich haben und das vermutlich nicht nur bis Weihnachten, denn noch immer ist der PCR-Test das Maß aller Dinge. Jens Spahn hat im Sommer selbst in einem Interview zugegeben, dass er eine Fehlerquote besitzt und diese bei einer zu hohen Testanzahl zu vielen falsch positiven Ergebnissen führen kann. Im Anschluss wurden die Tests so massiv ausgeweitet, sodass es nur eine Frage der Zeit war, bis die Zahl der „Infizierten“ explodiert. Heute hat Jens Spahn übrigens noch einmal bekräftigt, es werde keine Impfpflicht geben. Möge Fortuna uns gewogen sein, denn wir wissen ja was das bedeutet.

Wie auch immer, ich habe meine Stimme zwar nicht an Herr Bartol vergeben, aber eine vage Hoffnung hatte ich dennoch, weil ich eben eine Optimistin bleiben möchte. Jetzt bleibt mir noch immer die Hoffnung, dass die Menschen, die sich bis dahin an den Folgen dieser „Pandemie“ erfreuen können, sich auch bei der nächsten Bundestagswahl daran erinnern, falls diese nicht vorzeitig zu den Opfern von Covid-19 hinzuaddiert wird.

Photo by Mika Baumeister on Unsplash

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