Jenseits der roten Linien
Nun ist sie halt da – die Impfpflicht, wenn auch zunächst nur für Krankenhaus- und Pflegepersonal sowie für die Beschäftigten in Arztpraxen. (1) Ausnahmen für Menschen, die nicht geimpft werden können, soll es auch geben. Wie gut das in unserem Land inzwischen funktioniert, können sicher viele berichten, die eine Befreiung von der Maskenpflicht erhalten haben. Da ist es mit der Weigerung, solche Atteste anzuerkennen für einige noch nicht einmal getan, sondern es folgen Beschimpfungen und schließlich Hausdurchsuchungen bei Ärzten. Entsprechend werden Befreiungen von der Pflicht zur möglichen Selbstverletzung oder Selbstverstümmelung – euphemistisch Impfungen genannt – eher dünn gesät sein, selbst …