75 Jahre deutsches Grundgesetz
Ich kann kaum in Worte fassen, wie sehr mich die Heuchelei der Leitmedien und der Politik zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes anwidern.
Während die Medien in der Coronakrise mit Panikpropaganda in Dauerschleife die Einschränkungen der Grundrechte befeuert haben, versucht die Politik nach wie vor – mehr oder weniger heimlich -, das Grundgesetz zu umgehen. Das geschieht natürlich meist eher verdeckt, indem man etwa wichtige Entscheidungen auf die europäische Ebene auslagert und die Kompetenzen einer intransparenten EU sukzessiv ausbaut oder indem man internationale Pseudo-Verträge wie das Pandemieabkommen forciert, das der WHO weitreichende Befugnisse zugestehen soll. Dabei ist die WHO eine intransparente Sonderorganisation der UN, die sehr wahrscheinlich durch finanzielle Abhängigkeiten von „Spendern“ aus der Privatwirtschaft korrumpiert ist.
Auch im Nachgang der Coronakrise wird die Frage der Verhältnismäßigkeit in den Leitmedien nur unzureichend beleuchtet. Die angerichteten „Kollateralschäden“ bleiben nach wie vor im Dunkeln. Das ist zugegeben wenig überraschend. Immerhin klammert sich auch die Politik an ihre Macht, obwohl die Luft inzwischen etwas dünner geworden ist. Trotzdem gibt es noch viele Menschen, die vorgeben, es gäbe wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit und somit die Notwendigkeit aller Maßnahmen. Sie werden nicht müde, ihre Wahrheit und ihre „eine Wissenschaft“ zu predigen. Hingabe oder fester Glauben sind dafür bereits sehr schwache Begrifflichkeiten. Viel mehr scheint es sich um eine Art religiösen Eifer zu handeln.
Dennoch werden wir von allen Seiten zugedröhnt und uns wird erklärt, welche großartige Errungenschaft unser Grundgesetz darstellt. Grundsätzlich würde ich in diesen Lobgesang durchaus einstimmen. Allerdings sehen wir den Wert dieser Errungenschaft vor allem dann, wenn wir uns in einer Krisensituation befinden. Eine Zivilisation muss sich vor allem daran messen lassen, wie sie in einer Krise mit den Grundrechten oder den verfassungsmäßigen Rechten umgeht und wie sie in einer derartigen Situation mit den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft verfährt (Alte, Kranke und Kinder).
Wenn ich die letzten Punkte berücksichtige, dann kann ich mich nur wiederholen und konstatieren, dass wir vollkommen versagt haben. Damit ist allen voran die Politik gemeint, die aus dem Aushebeln der Grundrechte einen Exzess werden ließ. Es sind aber auch enthemmte Journalisten gemeint, denen keine Einschränkung angemessen schien und die mit ihren Schlagzeilen die von der Politik beförderte Spaltung zusätzlich befeuert haben. Aber schließlich ist auch ein Teil der Gesellschaft gemeint, der für sich das Denunziantentum wiederentdeckt und Mitglieder aus der eigenen Familie bereitwillig ausgegrenzt hat.
Noch immer ist diese Spaltung in der Gesellschaft spürbar, sobald das Thema zur Sprache kommt. Beide Seiten haben aus verschiedenen Gründen Schwierigkeiten damit, es ruhen zu lassen. Das wird sich auch so lange auf keinen Fall ändern, wie es keine Aufarbeitung gibt. Es ist richtig, dass beide Seiten aufeinander zugehen müssen, damit die Gesellschaft wieder zusammenwachsen kann. Dennoch werden auch einige Politiker und ein Teil der Journalisten letztlich die Konsequenzen aus ihrem Handeln in dieser Zeit ziehen müssen.
Für den ein oder anderen wird das wohl das Karriereende bedeuten. Keine Option ist es hingegen, vorzutäuschen, es sei nie etwas passiert und alles sei in bester Ordnung. Diese Aufarbeitung ist wichtig, damit jeder auch in Zukunft weiß, welchen Preis das eigene Handeln hat. Um eine erneute Grundgesetz-Aushebelungs-Orgie zu verhindern, ist eine Aufarbeitung unumgänglich.
Während sich also Politik und Leitmedien in einem Lobgesang auf das Grundgesetz ergehen, hängt über uns allen nach wie vor das Damoklesschwert der optionalen Grundrechte, die immer dann der Politik zum Opfer fallen können, wenn es dieser in irgendeiner Form „notwendig“ erscheint. Dabei muss freilich keine objektive Notwendigkeit vorhanden sein. Lediglich die Parlamentarier müssen das Gefühl haben, sie sei vorhanden. Welchen Wert hat das Grundgesetz denn tatsächlich, wenn die Politik die Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat immer dann zur Disposition stellen darf, wenn sie eine Notlage „beschließt“? Die Ukraine sollte uns hier als warnendes Beispiel dienen, denn dort wird seit über zwei Jahren unter Kriegsrecht regiert. Was das bedeutet, kann jeder selbst herausfinden.
Wichtig wäre, der Politik unmissverständlich klarzumachen, dass auch für sie das eigene Handeln Konsequenzen hat und das geht nur mit einer Aufarbeitung, damit unmissverständlich klargestellt wird, wie wichtig unser Grundgesetz ist, und zwar zu jeder Zeit.
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