Machtbegrenzung und Transparenz

Machtbegrenzung und Transparenz

In den letzten Monaten kam wiederholt heraus, dass sich Politiker in der Corona-Krise durch verschiedene „Maskendeals“ selbst bereichert haben. Hinzu kamen einige Parlamentarier, die „vergessen“ hatten etwaige Nebeneinkünfte zu melden.

Das sind genau die Art von Verflechtungen zwischen Wirtschaft und Politik, die es nicht geben sollte. Wie kann in so einem Fall denn eine Entscheidung gewährleistet werden, die ausschließlich dem Wohl des Volkes dient? Deshalb müssen nicht nur Nebeneinkünfte dokumentiert werden, wir brauchen auch ein vollständiges Lobbyregister. Damit die notwendige Transparenz gewährleistet wird, muss beides offen einsehbar sein.

Im Grunde würde ich es sogar begrüßen, wenn Nebentätigkeiten nur unter gewissen Umständen bzw. in begrenztem Umfang möglich wären. Das bedeutet, Inhaber von Unternehmen dürfen diese zwar weiter führen, allerdings nur dann, wenn sie dadurch nicht in ihrer Tätigkeit als Volksvertreter eingeschränkt werden, also ein gewisser zeitlicher Rahmen nicht überschritten wird.

Positionen in Aufsichträten und/oder Vorständen von großen Unternehmen sind mit der parlamentarischen Tätigkeit nicht vereinbar, wie ich finde. Man muss sich also für eines von beidem entscheiden.

Insgesamt sollten Politiker sich gerade während der Sitzungswochen auch auf das konzentrieren, wofür sie gewählt wurden. Wer also wiederholt Debatten oder Abstimmungen versäumt, ohne einen triftigen Grund angeben zu können, hat offensichtilich die falschen Prioritäten gesetzt.

Unerklärlich ist mir auch, wieso Deutschland, ein Land, in dem nur etwas mehr als 1 % der Weltbevölkerung lebt, ein derart großes Parlament oder wenn man es noch treffender formulieren möchte, einen derart großen Staatsapparat benötigt. Hinter den unangefochten führenden Chinesen, belegt Deutschland den zweiten Platz vor Indonesien, im Übrigen mit einem Frauenanteil, der sogar noch leicht unter dem des Drittplatzierten liegt und das, obwohl dort mehr als dreimal so viele Menschen leben.

Meiner Meinung nach wäre hier eine deutliche Verschlankung erforderlich. Darüber hinaus haben Parteien und ihre jeweilige Agenda einen viel zu starken Einfluss auf die Entscheidungen in den Parlamenten.

Deshalb plädiere ich für eine Abschaffung von Landeslisten bei Landtags- und Bundestagswahlen. Die Plätze bleiben einfach unbesetzt. Stattdessen teilt man die Wahlkreise so ein, dass diese in etwa die gleiche Zahl an Wählern haben. Jeder Wahlkreis kann dann einen Direktkandidaten in das jeweilige Parlament entsenden. Falls dieser also nicht die Interessen seiner Wähler vertritt, muss er das auch direkt vor diesen verantworten. Antreten kann übrigens auch nur in einem Wahlkreis, wer dort lebt.

Damit sind wir auch schon beim nächsten Punkt und zwar der zeitlichen Begrenzung von Mandaten. Im Klartext bedeutet das schlicht, dass ein Politiker ein Mandat nur zwei Legislaturperioden inne haben darf. Eine 16-jährige Kanzlerschaft wird auf diese Weise unmöglich.

Ein solches System würde das Parteiensystem fast schon obsolet machen. Dennoch wird es natürlich immer wieder zum Zusammenschluss verschiedener Blöcke kommen und unter Umständen werden diese Blöcke versuchen, ehemalige Mandatsträger in andere relevante Positionen zu befördern, um ihre eigene Macht zu stützen und ihre Interessen zu wahren. Das dies nicht zwingend auch im Interesse der Bürger sein muss, steht wohl inzwischen außer Frage.

Wer also einem solchen Block angehört oder angehört hat und eben auch bereits ein entsprechendes Mandat inne hatte, kann dementsprechend nicht mit bestimmten sensiblen Verantwortungen betraut werden. Das gilt insbesondere für Aufgaben in der Rechtssprechung. Damit wäre es unmöglich, einem ehemaligen Bundestagsabgeordeten das Amt des obersten Verfassungsrichters zu übertragen.

Dies wäre ein sehr wichtiger Schritt, um die eigentlich herrschende Gewaltenteilung zu gewährleisten. Aber nicht nur Gerichte, sondern auch Instituionen wie beispeilsweise das RKI, die Leopoldina, das Paul-Ehrlich-Institut oder der Ethikrat müssten deutlich unabhängiger geführt werden. Ganz recht, geführt werden, denn die notwendigen Erkenntnisse liegen diesen Intitutionen durchaus vor, was bedeutet, dass die Mitarbeiter dort ihren Job machen. Nur die entspechenden Schlussfolgerungen fallen teilweise schwer nachvollziebar aus.

Wenn immer die Politik versucht Entscheidungen oder Untersuchungen solcher Institutionen zu beeinflussen, muss es ein Gremium geben, dass diese Einflussnahme öffentlich macht und die Mandatsträger mit den entsprechenden Konsequenzen konfrontiert.

Ein weiterer Punkt dieses Bereiches befasst sich mit den Grundrechten. Unsere „Grundrechte“ heißen so, weil sie eben gerade nicht an Bedingungen geknüpft werden dürfen, nicht einmal in einer noch so aussichtslos scheinenden Krise. Tatsächlich existiert aber auch in unserem Grundgesetz so etwas wie ein Verteidigungsfall. Meiner Ansicht nach sind solche Abschnitte inzwischen überholt und sollten sogar gestrichen werden, um einem Mißbrauch vorzubeugen. Ich bin überzeugt davon, dass wir, nach der Wiederherstellung aller Grundrechte, eine Verfassung benötigen, die verhindert, dass die Politik die Bürger je wieder auf diese Weise entmündigt.

Und schließlich wäre es in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft nur fair, wenn alle Macht, in letzter Instanz, auch tatsächlich vom Volke ausginge. Das bedeutet, es muss in bestimmten Bereichen Volksentscheide geben. Gerade bei wichtigen Entscheidungen sollte es die Sicherheit geben, dass das Volk auch damit einverstanden ist. Wenn das Volk einmal nicht gefragt wird, so muss es die Möglichkeit geben, durch eine Sammlung von Unterschriften einen solchen Volksentscheid zu erzwingen.

Vielen mag dieses hohe Maß an Selbstverantwortung zunächst etwas unheimlich erscheinen, aber wer sich einmal daran gewöhnt hat, der wird nichts daran ändern wollen. Vielleicht werden wir aber auch irgendwann an einen Punkt gelangen, an dem wir keine Parlamente mehr brauchen.

Bild von efes auf Pixabay

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